Werden Sie Teil eines der stimmungsvollsten Weihnachtsmärkte an der Mosel.
Melden Sie jetzt Ihren Stand an und präsentieren Sie Ihr Angebot in besonderer Atmosphäre.
Der Anmeldeschluss ist der 31.08.2026
Anmeldungen, die nach diesem Termin eingehen, können nur noch eingeschränkt berücksichtigt werden. Eine Aufnahme in Werbemedien wie Flyer oder Übersichtskarten ist dann nicht mehr garantiert. Zusätzlich wird in diesem Fall ein Aufschlag von 25 % auf die Standgebühr erhoben.
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine entsprechende Rückmeldung sowie die Rechnung.
Die Teilnahme ist erst nach vollständigem Zahlungseingang verbindlich.
Für die Standorte „Marktplatz“ und „Weinhof“ gelten gesonderte Konditionen und Bedingungen. Bitte setzen Sie sich hierzu mit uns in Verbindung und fordern Sie ein entsprechendes Anmeldeformular an.
| Kategorie | Warenverkauf | Essen & Getränke |
| Privat / Vereine | 90 € | 175 € |
| Kleingewerbe | 150 € | 260 € |
| Gewerbe | 225 € + MwSt. | 350€ + MwSt |
Der Preis gilt für das komplette Wochenende. Eine Anmeldung für einzelne Tage ist nicht möglich.
Die angegebenen Preise gelten für Standgrößen bis zu 6 m. Für größere Stände wird ein zusätzlicher Aufpreis berechnet. Foodtrucks oder vergleichbare Fahrzeuge sind von dieser Regelung ausgenommen; bitte geben Sie diese bei der Anmeldung gesondert an.
Anmeldung
Für die Teilnahme an „Winningen im Lichterglanz“ erfolgt eine Einteilung der Anbieter in folgende Kategorien:
Privatpersonen
Als Privatpersonen gelten Anbieter, die ausschließlich während der Veranstaltung im kleinen Rahmen Waren mit überwiegend weihnachtlichem Bezug anbieten und kein ganzjähriges oder saisonales (Klein-)Gewerbe betreiben.
Kleingewerbe
Als Kleingewerbe gelten angemeldete Gewerbe, die unter die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG fallen und von der Umsatzsteuer befreit sind. Diese Anbieter vertreiben ihre Waren ganzjährig oder saisonal und nicht ausschließlich während der Veranstaltung.
Gewerbe
Hierzu zählen alle regulären gewerblichen Anbieter mit entsprechender Anmeldung und Umsatzsteuerpflicht.
Besondere Regelungen:
Glühwein & Weinprodukte
Der Verkauf von Glühwein sowie sonstigen Weinprodukten ist ausschließlich gestattet, wenn es sich um Wein von Winninger Winzern (Winzerglühwein) handelt.
Rebenkugeln
Da sicher der Verein "Winningen im Lichterglanz e.V." unter anderem durch der Verkauf von hochwertigen Rebenkugeln finanziert, ist der Verkauf von Rebenkugeln (oder aus ähnlichen Materialen gebunden Produkten) während der Veranstaltung für alle anderen Anbieter untersagt.
Bitte beachten Sie die folgenden verbindlichen Vorgaben zur Ausstattung und zum Aufbau Ihres Standes:
Tannenbaum (verpflichtend)
Gemäß Punkt 2.2 der Teilnahmebedingungen sind Sie verpflichtet, einen Tannenbaum an Ihrem Ausstellungsort aufzustellen.
An diesem wird der „Lichterglanz-Stern“ mit Ihrer Teilnehmernummer angebracht.
Der Tannenbaum ist verpflichtend mit warm-weißen Lichtern zu schmücken.
Der Tannenbaum muss nicht über „Winningen im Lichterglanz“ bezogen werden, sondern kann selbstverständlich auch privat gekauft und mitgebracht werden.
Allgemeine Gestaltung (verpflichtend)
Der Stand ist insgesamt weihnachtlich zu gestalten und muss sich in das Erscheinungsbild der Veranstaltung einfügen.
Hinweis
Der Veranstalter behält sich vor, bei Abweichungen entsprechende Anpassungen einzufordern, um ein einheitliches Gesamtbild sicherzustellen.
Ein Parken am Ausstellungsort ist während der Veranstaltung nicht möglich.
Durchfahrtgenehmigung
Auswärtige Aussteller erhalten nach vollständiger Zahlung des Rechnungsbetrags eine Durchfahrtgenehmigung für ein Kfz zur Belieferung des Standes.
Das Fahrzeug ist spätestens eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung vom Veranstaltungsgelände zu entfernen.
Bitte beachten Sie, dass dies in diesem Jahr verstärkt kontrolliert wird, da Anwohner für die Veranstaltung auf Parkflächen verzichten und zudem ein einheitliches und stimmiges Gesamtbild gewährleistet werden soll.
Für die Dauer der Veranstaltung wird ein entsprechender Ausstellerparkplatz zur Verfügung gestellt.
Kfz-Kennzeichen
Zur Erteilung der Durchfahrtgenehmigung sowie zur Nutzung des Ausstellerparkplatzes ist die Angabe Ihres Kfz-Kennzeichens erforderlich.
Sie können Ihr Kennzeichen direkt im Rahmen der Anmeldung angeben.
Sollte sich Ihr Kennzeichen vor Veranstaltungsbeginn ändern, teilen Sie uns bitte unbedingt das neue Kennzeichen mit, da andernfalls keine Durchfahrt und keine Parkberechtigung möglich ist.
Eine Ummeldung des Kennzeichens ist bis spätestens 17. November möglich.
Sofern Strom benötigt wird, ist dies im Rahmen der Anmeldung anzugeben.
Stromanschluss
Sollte Ihr Stand nicht auf einem Privatgelände stehen, beachten Sie bitte, dass für den Betrieb von Waffeleisen, Heizgeräten, Einkochautomaten oder ähnlichen Geräten ein Starkstromanschluss erforderlich ist.
Sollte Ihr Stand auf einem Privatgelände stehen, ist der Strombezug eigenständig mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer zu klären.
Eine Abrechnung nach Verbrauch ist nicht möglich. Im Preis inbegriffen ist der Auf- und Abbau der Stromverteiler und Starkstromanschlüsse während der Veranstaltung durch eine Fachfirma.
Ausstattung
Verlängerungskabel, Verteiler sowie ggf. benötigte Beleuchtung sind selbst mitzubringen.
Wasseranschluss
Wasseranschlüsse stehen nicht zur Verfügung.
Eine Absage der Teilnahme ist schriftlich mitzuteilen.
Bereits gezahlte Standgebühren können nicht erstattet werden.
Der Veranstalter behält sich vor, bei besonderen Umständen Änderungen im Ablauf oder in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen.
Für Schäden an mitgebrachten Gegenständen, am Stand oder durch Dritte übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Jeder Aussteller ist für seinen Stand sowie die Einhaltung der geltenden Vorschriften selbst verantwortlich.